Ab 18 Jahren ist Spielen erlaubt, und in jedem Konto warten Einzahlungslimits, Verlustlimits, Sitzungszeitlimits, Selbstausschluss und Bedenkzeit auf dich.
Nach diesem Überblick weißt du, wo dein Limit liegt und wer dir weiterhilft.
Danach weißt du, welches Werkzeug zu deiner Lage passt und wie du es aktivierst.
Hier siehst du, wo im Konto du dein Limit findest und woran du merkst, dass es gilt.
Ein Konto lässt sich schliessen, offene Fragen und Sorgen nicht von selbst – darum gehören diese Nummern dazu.
Je früher du solche Zeichen bei dir bemerkst, desto gelassener kannst du eingreifen. Ein Limit oder eine Pause im Konto ist dann der erste Schritt – vor dem Spiel festgelegt, nicht nach einem Verlust.
Wiedererkennst du mehrere davon in deinem Alltag, lohnt sich ein Gespräch.
Wer spielt hier wirklich? Spielen darf bei uns nur, wer 18 Jahre alt ist. Vor der ersten Auszahlung prüfen wir Personalausweis oder Pass, damit hinter jedem Konto eine erwachsene Person steht.
Richte den Filter vor dem ersten Klick ein. Auf dem Familienrechner oder dem Handy deines Kindes sperrst du Glücksspielseiten mit einer Filtersoftware. Nimm ein Programm, das auch neu auftauchende Seiten erfasst und sich nicht ohne Passwort abschalten lässt.
Dein Moment für ein ruhiges Gespräch. Als Angehöriger hilfst du am meisten, wenn du ohne Vorwurf ansprichst, was du beobachtet hast. Die Telefonberatung Spielen ohne Sucht nimmt auch deine Fragen entgegen, rund um die Uhr und anonym.
Erst mal Abstand. Im Konto lässt sich eine Bedenkzeit von wenigen Stunden bis zu einigen Tagen setzen. Du startest sie selbst im Bereich für Grenzen; bis zum Ablauf bleibt der Zugang zu Spielen geschlossen. Ein Anruf beim Support ist dafür nicht nötig.
Kann ich das rückgängig machen? Brauchst du mehr als eine Unterbrechung, sperrst du dein Konto in der Casino-Anwendung für einen langen Zeitraum. Danach ist kein Spielen möglich. Diese Sperre im Konto gilt nur hier und lässt sich vor Ablauf nicht zurücknehmen.
Was gilt landesweit? In der Schweiz trägt die Spielsperre nach Art. 80 BGS: Sie wird von den Spielbanken unter Aufsicht der ESBK geführt und gilt bei allen Schweizer Spielbanken, online wie vor Ort, sowie für die grossen Online-Spiele. Du beantragst sie bei einer Spielbank; frühestens nach drei Monaten kannst du die Aufhebung beantragen, mit einer anerkannten Fachstelle nach Art. 81 BGS. esbk.admin.ch
Danach weisst du, wie Sperren hier wirken und wo du Hilfe bekommst.
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